Vom Onlinezugangsgesetz zum OZG-Änderungsgesetz

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Das Onlinezugangsgesetz ist die gesetzliche Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung. Das seit 2022 entwickelte OZG-Änderungsgesetz baut auf den Ergebnissen und Erfolgen des OZG auf.

Das im Jahr 2017 in Kraft getretene ”Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz (OZG)“ verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und digitale Vernetzung. Zum einen müssen Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden. Zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht. Die Nutzerorientierung hat bei der OZG-Umsetzung oberste Priorität. Das heißt, alle Digitalisierungsprozesse sind an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet.

OZG-Umsetzung als digitale Großbaustelle

Die bundesweite Verwaltungsdigitalisierung ist ein komplexer Prozess, da Deutschland föderal organisiert ist. Das bedeutet, dass jedes Land eigene Kompetenzen bei der Gesetzgebung und dem Vollzug von Gesetzen hat. Der Föderalismus unterstützt einerseits die Vielfalt und stärkt die Autonomie der Länder. Andererseits gibt es auch eine Vielzahl parallel existierender Gesetze, Leistungen und IT-Infrastrukturen. Einige Länder und Kommunen besitzen nicht die Ressourcen, Digitalisierungsvorhaben und -projekte selbstständig zu stemmen. Dies macht die Bereitstellung bundesweit gleichwertiger digitaler Angebote für alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen extrem komplex und aufwendig.

Eine umfassende Digitalisierung und Vereinheitlichung der deutschen Verwaltung kann nur im Zusammenspiel von Bund, den 16 Bundesländern und den circa 11.000 Kommunen gelingen. Dafür müssen die Beteiligten auf ganz neue Art zusammenarbeiten – über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg. Das beinhaltet einen immensen Koordinationsaufwand. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert die digitale Großbaustelle “OZG-Umsetzung“: An ihr arbeiten Bundesressorts, Länder und Kommunen, aber auch viele weitere Beteiligte wie zum Beispiel Verbände, Verwaltungsbedienstete, IT-Dienstleister und Nutzende mit. Dabei kommen alle Interessengruppen zu Wort. So stellt das BMI sicher, dass die Verwaltung der Zukunft den Bedarfen der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen angepasst wird – und nicht umgekehrt.

Die Single Digital Gateway-Verordnung: Die europäische Dimension

Bestandteil der OZG-Umsetzung ist auch die Umsetzung der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG). Die Nutzung der OZG-Umsetzungsstrukturen für die Berücksichtigung der EU-Anforderungen schafft für Bund, Länder und Kommunen wertvolle Synergieeffekte und Ersparnisse. SDG und OZG gehen Hand in Hand.

Weiterentwicklung des OZG: das OZG-Änderungsgesetz

Schon bei Inkrafttreten des OZG im Jahr 2017 war klar, dass die Verwaltung bis Ende 2022 nicht "fertig digitalisiert" sein wird, sondern die Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe darstellt. Daher haben Bund und Länder seit Frühjahr 2022 gemeinsam an der Weiterentwicklung des OZG gearbeitet. Auf den Erfolgen und Ergebnissen der bisherigen OZG-Umsetzung gilt es, über das Jahresende hinaus aufzubauen und anzuknüpfen. Daher sind die zahlreichen "Lessons Learned" aus der bisherigen OZG-Umsetzung in die Weiterentwicklung des OZG eingeflossen. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für das OZG-Änderungsgesetz am 24. Mai 2023 beschlossen – er befindet sich nun in der parlamentarischen Abstimmung.