Digitale Identitäten

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Online-Ausweis

Digitale Identitäten gewinnen im Kontext der Digitalisierung zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglichen den Zugang zu digitalen Diensten, vereinfachen Transaktionen und gestalten Online-Interaktionen effizienter und sicherer.

Für das sichere digitale Ausweisen im Internet haben Bürgerinnen und Bürger in Deutschland seit 2010 eine Lösung: Der Chip in ihrem Personalausweis enthält den Online-Ausweis für den sicheren, einfachen und datenschutzfreundlichen elektronischen Identitätsnachweis. In den meisten Fällen geht das mit dem Smartphone.

Nur mit dem Online-Ausweis werden staatlich beglaubigte Personendaten bescheinigt. Einzigartig ist auch das Prinzip der wechselseitigen Identifizierung: Es weisen sich stets beide Seiten aus. Bürgerinnen und Bürger können immer genau sehen, an wen ihre Daten übermittelt werden.

Für die Abfrage der Daten muss ein gültiges staatliches Berechtigungszertifikat vorliegen. Die Berechtigung erteilt die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes. Mit der Eingabe ihrer PIN stimmen Bürgerinnen und Bürger der Bereitstellung ihrer Daten zu.

Über den Chip mit dem Online-Ausweis verfügen Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums.

Digital ausweisen mit hohem Vertrauensniveau

2017 hat Deutschland als erster EU-Mitgliedstaat die Notifizierung des Online-Ausweises gemäß der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) erfolgreich abgeschlossen. Die Sicherheit der eID-Infrastruktur ist damit international bestätigt und der Online-Ausweis seitdem für das höchstmögliche Vertrauensniveau im europäischen E-Government zugelassen.

In Deutschland ist der Online-Ausweis für die Identifizierung und Authentisierung bei der Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen vorgesehen. Für diese Verwaltungsleistungen wird ein hohes Sicherheitsniveau benötigt. Somit ist der Online-Ausweis als Identifizierungsmittel in die BundID integriert.

Kontinuierliche Weiterentwicklung

Der Online-Ausweis wird kontinuierlich verbessert und an die Nutzungsgewohnheiten und Erwartungen der Bevölkerung angepasst.

Bis 2017 wurde beispielsweise ein Kartenlesegerät für das Online-Ausweisen benötigt. Seit 2017 reicht in den meisten Fällen ein NFC-fähiges Smartphone mit einer geeigneten App, zum Beispiel der AusweisApp des Bundes.

Die Weiterentwicklung der digitalen Identitäten erfolgt in Zusammenarbeit mehrerer Bundesressorts und Bundesbehörden. Im GovLabDE werden die digitalen Identitäten nutzerfreundlich, datenschutzkonform und sicher als Ökosystem für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in den Bereichen Verwaltung und Wirtschaft weitergestaltet.

Stetig steigende Nutzung

Bürgerinnen und Bürger profitieren von nutzerfreundlichen Onlinediensten und der wachsenden Anzahl an digitalen Verwaltungsleistungen. Dadurch kommt auch der Online-Ausweis immer häufiger zum Einsatz.

Insgesamt drei eID-Serverfamilien gibt es: den eID-Server für den eID Service Bund, der nur Bundesbehörden zur Verfügung steht, die Server der Bundesdruckerei für Bürgerinnen und Bürger und die Server der Governikus GmbH & Co KG für Behörden und Unternehmen. Im Jahr 2020 haben diese Server 2,3 gemeinsam Millionen erfolgreiche Transaktionen mit dem Online-Ausweis auf den verzeichnet. Allein in der ersten Jahreshälfte von 2023 waren es bereits 7,7 Millionen Transaktionen.

Fachinformationen, aktuelle Meldungen, umfangreiche FAQ sowie das zugangsgeschützte Portal für Behörden finden Sie auf www.personalausweisportal.de.