Ziel:
Ziel der ersten Projektphase (November 2007 bis Ende 2008) war es, ein Rahmenkonzept ("Blaupause") für die IT-Umsetzung in den Bundesländern zu entwickeln. Konkret hieß das:
Infrastrukturelle Anforderungen (national / europaweit) zu definieren,
erforderliche IT-Unterstützung für medienbruchfreie Verfahrensabwicklung zu
beschreiben,
geeignete IT-Architektur zu entwickeln sowie
technische Standards (Schnittstellen) vorzuschlagen.

Zudem sollten technische Anforderungen hersteller- und produktneutral entwickelt werden sowie rechtliche und organisatorische Anforderungen aufgezeigt werden, die aus der elektronischen Verfahrensabwicklung resultieren.
Dieses Rahmenkonzept wurde auftragsgemäß im Herbst 2008 vorgelegt und sollte den Bundesländern als Leitfaden für ihre Umsetzungsaktivitäten dienen. Der Erfahrungsaustausch in den mit Beginn der zweiten Projektphase stattfindenden Projektforen machte deutlich, dass sich die Bundesländer bei der Entwicklung ihrer Umsetzungspläne an der Blaupause orientiert haben. Mit diesem Befund konnte ein hoher Zielerreichungsgrad für die erste Projektphase festgestellt werden.
Akteure:
Die Federführung sowohl in der ersten als auch in der zweiten Projektphase haben die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein übernommen. Die Steuerung des Projektes Dienstleistungsrichtlinie übernahm die Projektlenkungsgruppe (PLG), in der die Federführer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und der Zentralverband des Deutschen Handwerks vertreten waren.
Die fachliche Arbeit des Vorhabens im Jahr 2008 ist in Arbeitsgruppen geleistet worden, in denen neben den Federführern Vertreter des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie der Kammern vertreten waren. Damit ist es gelungen, alle wesentlichen Akteure, die für die IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie verantwortlich bzw. davon betroffen sind, in die Arbeit des Deutschland-Online Vorhabens zu integrieren.
Ergebnisse:
Im Herbst 2008 wurde ein Rahmenkonzept Blaupause vorgelegt, das den Bundesländern als Modell und als Leitfaden für die IT-Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie dienen sollte. Die nachfolgende Übersicht beschreibt die einzelnen Themenfelder und die wesentlichen Resultate dieser Projektphase:

Strategischer Gesamtansatz:
Als pragmatisch ausgerichtetes Vorgehensmodell für die IT-Umsetzung wurde in der Blaupause das Stufenkonzept vorgeschlagen. Dieses sieht zunächst eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie vor, lässt sich jedoch nachträglich ausbauen, um in einer späteren Umsetzungsstufe vollständig medienbruchfreie Geschäftsprozesse verwirklichen zu können.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an die Erfordernisse des E-Government ist noch nicht abgeschlossen. In der Blaupause werden dazu offene Fragen aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten skizziert.
Elektronische Verfahrensabwicklung und Verwaltungszusammenarbeit:
In der Blaupause wurden in diesem Zusammenhang Prozessmodelle definiert, welche eine gute Grundlage bzw. Orientierung für die individuelle Definition von Soll-Prozessen und die Ausgestaltung der Arbeitsteilung der Einheitlichen Ansprechpartner (EA) bieten. Ebenso wird der Aufbau eines Geschäftsprozess- und Verfahrensregisters vorgeschlagen sowie der Ansatz des föderativen Informationsmanagements erläutert.
IT-Rahmenarchitektur:
Die skizzierte Rahmenarchitektur bildet eine gute Grundlage, um vor Ort eine Bestandsaufnahme zu machen und zu analysieren, welche Funktionskomponenten für die Erfüllung der Umsetzungsstufe 1 noch zu ergänzen sind. In der vorgeschlagenen Rahmenarchitektur wird ein generischer Ansatz verfolgt, damit die stark heterogene IT-Infrastruktur der deutschen Verwaltung in einem Modell aufgefangen werden kann.
Handlungsempfehlungen:
Zu sechs Themenbereichen werden in der Blaupause Handlungsempfehlungen gegeben, die auf wichtige Aufgabenbereiche und mögliche Probleme hinweisen sollen, die von den betreffenden Verwaltungsbereichen beachtet werden sollten.
Insgesamt wurde mit den entwickelten Lösungsansätzen und Handlungsempfehlungen sowie den umfangreichen Beiträgen der Projektpartner ein großer Fundus geschaffen, der für die Entwicklung dezentraler Umsetzungskonzepte genutzt werden kann.
Weiterführende Informationen:
Präsentation zum DOL-Vorhaben Dienstleistungsrichtlinie
Projektbericht "IT-Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie"
Abschlussbericht zum DOL Vorhaben Dienstleistungsrichtlinie (pdf)
Ansprechpartner:
Dr. Albert Hermann (Projektleiter)
Innenministerium BW
Tel.: (0711) 231-3895
albert.hermann@im.bwl.de
Heiko Recknagel (Projektleiter)
Finanzministerium SH - VI 518 -
Tel.: (0431) 988 - 8032
heiko.recknagel@fimi.landsh.de