Nach in Kraft treten des Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c Grundgesetz (IT-Staatsvertrag) zum 1. April 2010 hat der IT-Planungsrat seine Arbeit aufgenommen: Die konstituierende Sitzung fand am 22. April 2010 im Bundeskanzleramt statt.
Der IT-Planungsrat löst die bisherigen Gremien der Bund-Länder übergreifenden IT-Steuerung, den Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern und den Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung (KoopA ADV) sowie alle Untergremien, ab.
Aufgaben
Die Aufgaben des IT-Planungsrats sind im Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c. Grundgesetz festgelegt und umfassen:
die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik;
die Beschlussfassung über fachunabhängige oder fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards (Mehrheitsentscheidung möglich, Bund kann nicht überstimmt werden, § 3 Abs. 2 IT-Staatsvertrag);
die Steuerung von E-Government-Projekten;
die Planung und Weiterentwicklung des (vom Bund zu errichtenden und zu betreibenden) Verbindungsnetzes nach Maßgabe des IT-NetzG: gemeinsame Festlegung der an das Verbindungsnetz zu stellenden Anforderungen (Mehrheitsentscheidung möglich, § 4 IT-NetzG) ein Arbeitsgremium aus drei Ländervertretern überwacht die Umsetzung der gemeinsam festgelegten Anforderungen bei Vergabe und Betrieb (§ 5 Abs. 2, 6 Abs. 2 IT-NetzG);
Gremienstruktur
Im IT-Planungsrat ist der Bund durch die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik vertreten. Die Mitglieder der Länder sind in der Regel die für IT zuständigen Staatssekretäre. Darüber hinaus nehmen drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beratend teil. Der IT-Staatsvertrag sieht zudem vor, dass Vertreter der Fachministerkonferenzen und andere Personen zu beteiligen sind, soweit ihre fachlichen Belange durch Entscheidungen des IT-Planungsrats betroffen werden.
Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern. Im ersten Jahr führt der Bund den Vorsitz. Es ist das Ziel, regelmäßig vier Sitzungen im Jahr durchzuführen, weitere Sitzungen können auf Antrag des Bundes oder dreier Länder anberaumt werden. Für 2010 sind neben der konstituierenden zwei weitere Sitzungen geplant.

Schaubild Gremien
Die Aufgaben der Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des IT-Planungsrat wird im Bundesministerium des Innern eingerichtet, gemeinsam von Bund und Länder finanziert und ist mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Bund und Ländern besetzt. Die Geschäftsstelle unterliegt der fachlichen Weisung der/s jeweiligen Vorsitzenden des IT-Planungsrats. (mailto: it1@bmi.bund.de)
Weiterführende Dokumente:
Pressemitteilung zur konstituierenden Sitzung
IT-Staatsvertrag
Beschlüsse der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehung (Teil c - öffentliche IT)