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Vorhaben
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Justizregister

Federführer:
Bund, Nordrhein-Westfalen

Gegenstand und Ziel:
Bereich 1: Unternehmensregister Im Deutschland-Online-Vorhaben Justizregister - Teilbereich Unternehmensregister - wurde ein zentrales Unternehmensregister geschaffen, über das seit dem 1. Januar 2007 die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten zentral elektronisch abgerufen werden können. Damit wurde eine zentrale Stelle geschaffen, an der alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, gebündelt zum Online-Abruf zur Verfügung stehen ("one stop shopping"). Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr muss also nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten. Für das Unternehmensregister ist das Bundesministerium der Justiz verantwortlich, mit der Führung des Unternehmensregisters wurde die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH beliehen. Details finden sich unter www.unternehmensregister.de.

Bereich 2: eFührungszeugnis Ausgangslage ist die Beantragung des Führungszeugnisses durch Privatpersonen bei den Meldebehörden. Diese übermitteln die Anträge an das Bundeszentralregister. Dort erfolgt die Erstellung in Papierform und die Übersendung per Post. Ziel des Vorhabens ist die Möglichkeit für Privatpersonen, Führungszeugnisse elektronisch bei der Meldebehörde beantragen zu können, die den Antrag in der Folge elektronisch an das Bundesamt für Justiz (BfJ) weiterleitet. Damit sollen für die Bürger Wartezeiten und die Anzahl von Behördengängen reduziert und das Verfahren insgesamt beschleunigt werden sowie für das BfJ die durchgängig elektronische Bearbeitung der Vorgänge ermöglicht werden.

 

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