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Deutschland-Online Vorhaben "Personenstandswesen"

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Das Vorhaben „Personenstandswesen“ ist eines der priorisierten Fachprojekte des Aktionsplans Deutschland-Online. Durch die Einführung elektronischer Personenstandsregister anstelle der bisherigen Personenstandsbücher sollen künftig alle zur Beurkundung des Personenstandes eines Menschen erforderlichen Daten im Standesamt elektronisch erfasst und dauerhaft aufbewahrt werden. Dieser Datenbestand soll auch für den Ausdruck von Personenstandsurkunden und Mitteilungen an andere Behörden genutzt werden.

Ausgangslage

Nach derzeit geltendem Recht werden die Personenstandsbücher ausschließlich in Papierform geführt. Das am 23.02.2007 verkündete Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (PStRG) lässt ab 01.01.2009 eine elektronische Registerführung zu, die ab dem Jahr 2014 verbindlich vorgeschrieben ist. Den Bundesländern steht es offen, zudem zentrale Register auf Landesebene einzurichten.

Ziele


Hauptziel des Vorhabens ist es, nach Maßgabe des PSTRG abgestimmte Verfahren zu entwickeln und durch Pilotierung der Einführung landesweiter Personenstandsregister die Grundlage für die Entscheidung über die zukünftigen Strukturen der elektronischen Personenstandsregistrierung zu schaffen. Hierzu gehören auch der automatisierte Mitteilungsverkehr zwischen dem Personenstandsregister und anderen Behörden, sowie der lokale Zugriff auf einen zentralen Landesdatenbestand. Damit einher geht das zweite Ziel, ein einheitliches Datenaustauschformat XPersonenstand zu entwickeln. Drittes Ziel ist es, eine Online-Registerauskunft für Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen und die Online-Beantragung von Urkunden zu ermöglichen.

Akteure

Wichtigster Akteur in diesem Vorhaben ist das Bayerische Staatsministerium des Innern, dem neben der Durchführung eines Teilprojektes die Gesamtfederführung für das Vorhaben obliegt. Weitere Teilprojekte werden von der Stadt Dortmund und dem Bundesministerium des Innern getragen.

Teilprojekte

Das Projekt „Personenstandswesen“ untergliedert sich unter der Gesamtfederführung Bayerns in die drei Teilprojekte:

  • Ergebnisoffene Machbarkeitsstudie zur Einführung einer zentralen elektronischen Führung der Personenstandsregister ‑ MachZentPers ‑ (Federführung Bayer. Staatsministerium des Innern); Erarbeitung eines Musterfachkonzeptes zur Ausschreibung zentraler Registerstrukturen
  • XPersonenstand (Federführung Stadt Dortmund)
  • Vorbereitung der untergesetzlichen Vorschriften (Federführung Bundesministerium des Innern)

Machbarkeitsstudie

Bevor ein zentrales Landesregister den Pilotbetrieb aufnehmen kann, muss als erster Schritt eine Entscheidungsgrundlage in Form einer ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie erarbeitet werden, ob und in welcher Form ein zentrales elektronisches Personenstandsregister eingeführt werden kann. Diese Machbarkeitsstudie soll Informationen erbringen, um eine fundierte politische Entscheidung treffen zu können

  • für oder gegen eine zentrale elektronische Registerführung,
  • über das organisatorische und DV-technische Konzept für die Verwaltung des elektronischen Datenbestandes, sei es in dezentraler oder zentraler Form.

Sofern nach den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie das Projekt verantwortbar, sinnvoll und wirtschaftlich erscheint, strebt Bayern die Umsetzung in einem Pilotbetrieb an.

Die Machbarkeitsstudie wurde am 05.03.2008 veröffentlicht. Lesen Sie mehr.

Download der Machbarkeitsstudie - Langfassung (PDF - 9 MB)
Download der Machbarkeitsstudie - Kurzfassung  (PDF - 1,9 MB)

Musterfachkonzept

Das Musterfachkonzept basiert soweit wie möglich auf der ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie zur Einführung einer zentralen elektronischen Führung der Personenstandsbücher. Die wesentlichen Bestandteile des Musterfachkonzepts sind die fachlich-organisatorische Beschreibung des Registerverfahrens sowie die Systemarchitektur. Das Musterfachkonzept wurde in der Version 1.0 vom 21.09.2009 abgenommen und allen Ländern zur Verfügung gestellt. Es ist von den jeweiligen Ländern ggf. noch zu überarbeiten und an die landesspezifischen Gegebenheiten anzupassen.
Ergänzend zum Musterfachkonzept wird noch ein Katalog mit Bewertungskriterien entwickelt. Die Fertigstellung dieses Kriterienkatalogs ist für Dezember 2009 vorgesehen. Anschließend wird auch dieser den Ländern zur Verfügung gestellt.

Download Musterfachkonzept (PDF - 1,9 MB)

XPersonenstand

Das Teilprojekt „XPersonenstand“ soll ein herstellerunabhängiges Datenaustauschformat definieren, welches erlaubt, die ermittelten Rationalisierungs- und Optimierungspotentiale durch automatisierte Datenübermittlung zu nutzen. Die Schnittstelle soll offen, interoperabel und herstellerunabhängig sein.
Vor der eigentlichen Projektumsetzung wurde eine Vorstudie durchgeführt, die die Aufgabe und die Rahmenbedingungen festlegt, mögliche Potentiale beschreibt sowie ein erstes Kommunikationsmodell und ein erstes Datenmodell entwirft.
Den aktuellen Standard XPersonenstand sowie alle älteren Fassungen finden Sie unter folgendem Link:

http://xpsw.domap.de/

Vorbereitung der untergesetzlichen Vorschriften

Zielsetzung dieses Teilprojektes ist es, unter Federführung des Bundesministeriums des Innern die Ausführungsvorschriften zum Personenstandsgesetz zu erarbeiten. Dort sind u. a. Inhalt und Aufbau der Register und Urkunden zu regeln sowie die Anforderungen an elektronische Verfahren zur Registerführung einschließlich der Anforderungen an Anlagen und Programme sowie deren Sicherung.

Walter Königbauer (Bayer. Staatsministerium des Innern)
E-Mail: Walter.Koenigbauer@stmi.bayern.de
Telefon: +49 (0)89 2192 – 2200

Claudia Hertkens (Stadt Dortmund)
E-Mail: xpersonenstand@stadtdo.de
Telefon: +49 (0) 231 50 - 22333

Rainer Bockstette (Bundesministerium des Innern)
E-Mail: Rainer.Bockstette@bmi.bund.de
Telefon: +49 (30) 03018 – 681 – 45562

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