PRESSEMITTEILUNG VOM 22.04.2010 - IT-Planungsrat von Bund und Ländern nimmt Arbeit aufBeginn einer neuen Ära der Bund-Länder-übergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik und des E-Government
Heute fand im Bundeskanzleramt die erste Sitzung des IT-Planungsrats statt.
Im IT-Planungsrat werden Bund und Länder unter Einbindung der Kommunen
zukünftig verbindlicher als bisher in den Bereichen IT und E-Government
zusammenarbeiten. Mit Artikel 91c des Grundgesetzes, dem Gesetz über die
Verbindung der informationstechnischen Netze und dem am 1. April 2010 in
Kraft getretenen IT-Staatsvertrag sind die rechtlichen Grundlagen für eine
Bund-Länder-übergreifende IT-Zusammenarbeit seit kurzem gelegt.
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IT-Planungsrat als neues Gremium der Bund-Länder-übergreifenden IT-Steuerung hat sich konstituiert
Nach in Kraft treten des Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c Grundgesetz (IT-Staatsvertrag) zum 1. April 2010 hat der IT-Planungsrat seine Arbeit aufgenommen: Die konstituierende Sitzung fand am 22. April 2010 im Bundeskanzleramt statt.
Der IT-Planungsrat löst die bisherigen Gremien der Bund-Länder übergreifenden IT-Steuerung, den „Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern“ und den „Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung“ (KoopA ADV) sowie alle Untergremien, ab.
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IT-Staatsvertrag tritt in Kraft
Am 1. April 2010 tritt mit der Hinterlegung von 17 Ratifikationsurkunden des Bundes und der Länder der IT-Staatsvertrag („Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG“) in Kraft. Der IT-Staatsvertrag verbessert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Informationstechnik.
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Informationsveranstaltung zum DOL Vorhaben Nationales Waffenregister
Am 24.März 2010 fand in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin eine erste Informationsveranstaltung zum DOL Vorhaben Nationales Waffenregister statt. Auf Einladung der beiden Federführer des Vorhabens, dem Innenministerium Baden-Württemberg und dem Bundesministerium des Innern, nahmen 175 Personen teil. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Vertreter der örtlichen Waffenbehörden, an die Waffenrechtsreferate der Länder und an weitere am Aufbau des Nationalen Waffenregisters beteiligte Institutionen und Organisationen. Sie sollte zu einem einheitlichen Informationsstand und einer frühzeitigen Einbindung aller Beteiligten beitragen.
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Beendigung des Vorhabens Dienstleistungsrichtlinie
Am 19.11.2009 hat die CdS-Konferenz den Jahresbericht der Geschäftsstelle Deutschland-Online zur Kenntnis genommen und in diesem Zuge auch die Ergebnisse des Deutschland-Online Vorhabens Dienstleistungsrichtlinie gebilligt. Das Projekt wurde damit planmäßig zum Jahresende 2009 beendet.
Lesen Sie mehr dazu Nationales Waffenregister als neues prioritäres Vorhaben aufgenommen
Am 19.11.2009 wurde der Aktionsplan Deutschland-Online um ein neues priorisiertes Vorhaben "Nationales Waffenregister" erweitert. Grundlagen des Vorhabens sind Vorgaben der EU-Waffenrechtsrichtlinie 2008/51/EG und Festlegungen aus dem kürzlich novellierten Waffengesetz, nach dem Bund und Länder ein einheitliches, computergestütztes Nationales Waffenregister bis zum 31. Dezember 2012 errichten werden.
Lesen Sie mehr dazu Bundesinnenminister unterzeichnet den IT-Staatsvertrag
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat den IT-Staatsvertrag von Bund und Ländern unterzeichnet. Ziel ist eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Informationstechnik durch einfachere und effektivere Entscheidungsstrukturen. Der neu geschaffene IT-Planungsrat löst die bisherigen Gremien ab und bringt die IT-Fachleute aus Bund, Ländern und Kommunen ab April 2010 an einen gemeinsamen Tisch.
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